Rodgau & Umgebung
Winterdienst in Rodgau und Umgebung
Wir räumen und streuen, damit Gehwege, Zugänge und Einfahrten sicher bleiben – und Sie Ihre Räum- und Streupflicht nicht selbst erledigen müssen.
Mo–Sa · 7:00 – 18:00 UhrAngebot vorab, ohne versteckte Kosten

Wer ein Haus besitzt oder verwaltet, muss im Winter dafür sorgen, dass Gehwege und Zugänge begehbar sind. Für den öffentlichen Gehweg übertragen die Städte die Räum- und Streupflicht per Satzung in der Regel auf die Eigentümer; für Zugänge und Einfahrten auf dem Grundstück sind Sie ohnehin verantwortlich. Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, kann das teuer werden.
Mit unserem Winterdienst geben Sie diese Arbeit ab. Wir behalten das Wetter im Blick, räumen Schnee und streuen bei Glätte – auf dem Gehweg vor dem Grundstück ebenso wie auf Zugängen, Einfahrten und Stellplätzen.
Das gehört zu unserem Winterdienst
- Schnee räumen auf Gehwegen, Zugängen und Hauseingängen
- Streuen bei Glätte mit geeignetem Streumittel nach Vorgabe der Satzung
- Einfahrten, Hofflächen und Stellplätze räumen
- Wege zu Mülltonnen und Briefkästen freihalten
- Kontrolle und Nachstreuen bei anhaltender Glätte
- Feste Betreuung für die ganze Wintersaison
Für wen
Winterdienst für Privat, Verwaltung und Gewerbe
Eigentümer
Sie müssen nicht früh morgens raus, wenn es geschneit hat – auch nicht, wenn Sie im Urlaub sind.
Hausverwaltungen
Mehrere Objekte, ein Ansprechpartner: Wir übernehmen den Winterdienst für Ihre Wohnanlagen.
Gewerbe
Sichere Zugänge und Stellplätze für Kunden und Mitarbeiter.
Rechtzeitig vor dem ersten Schnee planen
Wann und wie oft geräumt werden muss, regelt die Straßenreinigungssatzung Ihrer Stadt – in Rodgau ebenso wie in Rödermark, Obertshausen oder Seligenstadt. Wir richten unsere Einsätze nach diesen Vorgaben aus und legen mit Ihnen fest, welche Flächen wir übernehmen.
Am besten sprechen Sie uns schon im Herbst an. Dann können wir Ihr Objekt vorab ansehen, die Flächen festlegen, und Sie sind ab dem ersten Frost versorgt.
Ablauf
So einfach geht's
- 1
Anrufen
Kurz schildern, um welches Objekt und welche Arbeiten es geht.
- 2
Besichtigen
Wir sehen uns das Objekt an und klären den Umfang.
- 3
Angebot
Sie erhalten ein klares Angebot – einmalig oder im festen Turnus.
- 4
Erledigt
Wir legen los und halten Sie auf dem Laufenden.
Einsatzgebiet
Winterdienst in Rodgau und den Nachbarstädten
Wir sind in ganz Rodgau und in den angrenzenden Städten des Kreises Offenbach im Einsatz.
Rodgau – alle Stadtteile
- Jügesheim
- Nieder-Roden
- Dudenhofen
- Hainhausen
- Weiskirchen
Häufige Fragen
Fragen zu Winterdienst
Wer ist für den Winterdienst vor dem Haus verantwortlich?
In der Regel der Eigentümer, denn die Städte übertragen die Räum- und Streupflicht per Satzung auf die Anlieger. In Mietshäusern kann sie per Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden. Mit einem Winterdienst geben Sie die Arbeit ab, nicht aber die Verantwortung: Als Eigentümer oder Vermieter sollten Sie in angemessenen Abständen kontrollieren, ob geräumt und gestreut wird.
Ab wann muss morgens geräumt sein?
Das legt die Satzung der jeweiligen Stadt fest. Üblich sind werktags die frühen Morgenstunden und an Sonn- und Feiertagen eine etwas spätere Uhrzeit. Wir nehmen nur so viele Winterdienst-Objekte an, wie wir zu diesen Zeiten zuverlässig schaffen.
Darf mit Salz gestreut werden?
Viele Städte erlauben Streusalz auf Gehwegen nur in Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen oder auf Treppen. Wir streuen deshalb so, wie es die örtliche Satzung vorsieht – in der Regel mit abstumpfenden Streumitteln wie Splitt oder Granulat.
Kann ich den Winterdienst für die ganze Saison buchen?
Ja, das ist die Regel. Wir vereinbaren vorab, welche Flächen wir räumen, und sind dann den ganzen Winter für Sie im Einsatz. Rufen Sie am besten schon im Herbst an.
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